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Inhalt:

Psychische Betreuung von Verletzten (allgemeine Regeln)

Besondere Verletztengruppen

Todsünden

Zuschauer / Gaffer

Umgang mit indirekt Betroffenen (Angehörige, etc.)

 

Psychische Betreuung von Verletzten

Insbesondere für (Laien)-Ersthelfer an der Notfallstelle wurde von Prof. Lasogga und Prof. Gosch die 4S-Regel für die Psychische Erste-Hilfe entwickelt:

  S age das Du da bist und das etwas geschieht

  S chirme den Betroffenen vor Zuschauern ab

  S uche vorsichtigen Körperkontakt

  S prich und höre zu

     

Allgemeine Regeln:

Begrüßung:

Vorstellung des Helfers (ggf. auch Funktion bzw. Kompetenzen darlegen); Versichern Sie dem Verletzten, das etwas zu seiner Hilfe geschieht

Nonverbales Verhalten:

Vorsichtig Körperkontakt zum Verletzten suchen (Bereich Hand bis Schulter sind legitim; Berührungen am Kopf und anderen Körperteilen sind hingegen nicht zu empfehlen); der Helfer sollte sich in gleicher Höhe wie der Verletzte befinden (bei sitzenden bzw. liegenden Verletzten sollte sich der Helfer neben den Verletzten setzen oder knien); der Verletzte sollte möglichst nicht von hinten versorgt werden

Information des Verletzten:

Detaillierte Informationen über Art und Schwere der Verletzung sollten durch den Arzt gegeben werden (aber der Ersthelfer sollte den Verletzten natürlich auch nicht belügen); durchzuführende Maßnahmen ankündigen und dem Verletzten in verständlicher Sprache erklären; wenn durch die Maßnahmen Schmerzen, ein Wärmegefühl, etc. entstehen können, dies ebenfalls dem Verletzten vorher ankündigen; der Verletzte sollte möglichst von der Schadenssituation abgelenkt werden

Kompetenz des Helfers:

Kompetenz im fachlichen Bereich beruhigt. Eigene Unruhe vor dem Verletzten unterdrücken. Maßnahmen konzentriert und zügig durchführen.

Eigenkontrolle des Verletzten:

Die Selbstkompetenz des Verletzten sollte soweit möglich erhalten werden. Der Verletzte sollte daher, soweit möglich, zu einfachen Aufgaben mit herangezogen werden.

Gespräch:

Das Gespräch mit dem Verletzten sollte aufrecht erhalten werden (auch mit Bewusstlosen sprechen; diese können häufig das Gespräch noch im Unterbewusstsein aufnehmen). "Aktives" Zuhören, wenn die Verletzten über ihre Gefühle und Gedanken sprechen. Keine Bewertung oder Deutung des gesagten durchführen.

Psychischer Ersatz:

Information des Verletzten, wenn man ihn verlassen muss (möglichst Angaben über Grund und ungefähre Dauer machen). Ggf. für Ersatzperson sorgen und diese über ihre Aufgabe instruieren.

 

 

Besondere Verletztengruppen

Kinder:

Es sollte sich immer um Kinder an einer Unfallstelle gekümmert werden, egal ob diese verletzt sind oder nicht

Bezugsperson soll anwesend sein, sofern diese die Maßnahmen nicht massiv behindert

Kind von der Situation ablenken, z.B. durch Spielsachen

Verletzungen abdecken, um das Kind nicht zu beunruhigen

intensive Zuwendung "Bemuttern"

Jugendliche:

Vorgehen wie bei Erwachsenen, jedoch vorsichtiger Umgang (insbesondere bei Körperkontakt); ab der Pubertät sind alle Verletzten mit "Sie" anzusprechen

Alte Menschen:

den alten Menschen, unabhängig von seinem Zustand, als Individuum achten und ernstnehmen; ältere Personen haben häufig Angst vor der Einlieferung in ein Krankenhaus

keine Anrede mit DU, OMA oder OPA

auf Ausfallserscheinungen Rücksicht nehmen (z.B. ggf. langsam und deutlich sprechen)

Körperkontakt halten

Behinderte:

mit Rücksicht auf den Zustand handeln, aber kein falsches Mitleid zeigen

nicht alle Behinderungen fallen gleich auf (z.B. taubstumme Personen, Blinde, etc.)

Ausländer:

auf andere Sitten und moralische Vorstellungen achten (vorsichtigerer Körperkontakt)

bei Sprachproblemen klar, einfach und deutlich korrektes Deutsch sprechen; vermehrten Einsatz nonverbaler Sprache

Aggressive Personen / Problem-Patienten

Aggressionen möglichst ignorieren und aushalten - gelten nicht dem Helfer, sondern entstehen häufig aus einer für den Patienten frustrierenden Position (man befindet sich plötzlich in der Position des Patienten, Abhängigkeit von den Helfern)

Bei starken Aggressionen ggf. Grenzen setzten (in ruhigem, nicht aggressivem, aber bestimmtem Tonfall); Grenzen setzten bei betrunkenen bzw. unkooperativen Patienten

 

 

Todsünden bei der Psychischen Erste-Hilfe

 

Folgendes sollte man vor dem Verletzten möglichst immer vermeiden:

Vorwürfe bzw. Schuldfrage bezüglich eines Unfallherganges

Diskussionen über die Maßnahmen

Abgestumpftheit gegenüber dem Geschehen

Nervosität und Hektik

 

Betreuung Sterbender

Richtlinien:

unabhängig von der Bewusstseinslage des Sterbenden stets so handeln, als ob er alles wahrnehmen könnte

auf Wünsche des Sterbenden ist, wenn irgend möglich, einzugehen; ggf. mit dem Verletzten ein Gebet sprechen, aber natürlich nur, wenn er es wünscht!

Aggressionen und Affekthandlungen nicht persönlich nehmen

Aufklärung über den Zustand des Sterbenden ist Sache des Arztes

 

 

Zuschauer / Gaffer

Neugierde eine menschliche Eigenschaft. Man sollte daher Zuschauer nicht generell verurteilen. Folgendes ist in Bezug auf umstehende Personen zu beachten:

Verletzten möglichst vor dem direkten Zugriff der Zuschauer schützen (z.B. Decke als Sichtschutz vorhalten); ggf. eine Person auswählen, welche die anderen Zuschauer auf Distanz hält

Zuschauer nicht ignorieren (können ggf. Informationen zum Unfallhergang geben, etc.); Personen ggf. zur Mithilfe auffordern. Die betreffenden Personen sollten dazu direkt angesprochen werden

Zuschauer können sich durch ihr Verhalten ggf. auch selbst schädigen wenn sie sich im Gefahrenbereich befinden

Zuschauer zu Hilfsaufgaben heranziehen (z.B. Absichern der Unfallstelle; Notruf absetzten; Rettungswagen einweisen; darauf achten, das z.B. im Bereich von Verkehrsunfällen niemand raucht; etc.)

Informationen an Presse, Polizei, etc. sollen durch den Notarzt, etc. weitergegeben werden, nicht durch den Ersthelfer!

 

 

Umgang mit indirekt Betroffenen (Angehörige, etc.)

Generell sollte bei dem Punkt Betreuung nicht vergessen werden, dass auch die Angehörigen der Verletzten, sowie die Helfer an der Unfallstelle psychische Betreuung benötigen könnten. Für den Umgang mit indirekt betroffenen gilt:

Angehörige während der Versorgung möglichst nicht wegschicken (haben meist eine beruhigende Wirkung auf den Verletzten)

Wenn möglich, einfache Aufgaben geben (bedingte Mithilfe bei der Versorgung des Verletzten); ggf. externe Aufgabe geben (z.B. Einweisen des Rettungswagens, Absichern der Unfallstelle, etc.)

Den Angehörigen bzw. Umstehenden keine Schuldgefühle vermitteln (man hätte das ganze verhindern können wenn ...; haben Sie nicht gesehen, das es ihm schlechter ging...?)

 

 

 

Das plötzliche Erfahren von Not und Leid kann auch bei den Unfallhelfern schwerwiegende Gesundheitsschäden hervorrufen (posttraumatische Belastungsstörungen).

 

Anzeichen hierfür können sein:

  • Ess- und Verdauungsstörungen

  • Schlafstörungen

  • Konzentrationsstörungen

  • Nervosität, Angstzustände, Herzrasen

Hilfestellungen für die Angehörigen bzw. Helfer:

  • Sich nicht verschließen; das Gespräch mit vertrauten Personen suchen

  • Gefühle frei äußern

  • Ggf. das Erlebte mit fachlich kompetenten Personen nochmals durchsprechen (Notarzt, Rettungsdienstmitarbeiter, etc.)

  • Bei Todesfällen von dem verstorbenen in Ruhe Abschied nehmen, ggf. den Verstorbenen später nochmals ansehen (Aufbahrung)

  • Treten die Symptome weiterhin auf, psychologische bzw. psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen