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Psychische Betreuung
von Verletzten
Insbesondere für (Laien)-Ersthelfer an der
Notfallstelle wurde von Prof. Lasogga und Prof. Gosch
die 4S-Regel
für die Psychische Erste-Hilfe entwickelt:
S
age das Du da bist und das etwas geschieht
S chirme den Betroffenen vor Zuschauern ab
S uche vorsichtigen Körperkontakt
S prich und höre zu
Allgemeine Regeln:
Begrüßung:
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Vorstellung
des Helfers (ggf. auch Funktion bzw. Kompetenzen darlegen); Versichern Sie
dem Verletzten, das etwas zu seiner Hilfe geschieht
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Nonverbales
Verhalten: |
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Vorsichtig
Körperkontakt zum Verletzten suchen (Bereich Hand bis Schulter sind
legitim; Berührungen am Kopf und anderen Körperteilen sind hingegen
nicht zu empfehlen); der Helfer sollte sich in gleicher Höhe wie der
Verletzte befinden (bei sitzenden bzw. liegenden Verletzten sollte sich
der Helfer neben den Verletzten setzen oder knien); der Verletzte sollte
möglichst nicht von hinten versorgt werden
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Information
des Verletzten: |
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Detaillierte
Informationen über Art und Schwere der Verletzung sollten durch den Arzt gegeben werden (aber der Ersthelfer sollte den Verletzten natürlich auch nicht
belügen); durchzuführende Maßnahmen ankündigen und dem Verletzten in
verständlicher Sprache erklären; wenn durch die Maßnahmen Schmerzen,
ein Wärmegefühl, etc. entstehen können, dies ebenfalls dem Verletzten
vorher ankündigen; der Verletzte sollte möglichst von der
Schadenssituation abgelenkt werden
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Kompetenz
des Helfers: |
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Kompetenz
im fachlichen Bereich beruhigt. Eigene Unruhe vor dem Verletzten
unterdrücken. Maßnahmen konzentriert und zügig durchführen.
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Eigenkontrolle
des Verletzten: |
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Die
Selbstkompetenz des Verletzten sollte soweit möglich erhalten werden. Der
Verletzte sollte daher, soweit möglich, zu einfachen Aufgaben mit
herangezogen werden.
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Gespräch: |
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Das
Gespräch mit dem Verletzten sollte aufrecht erhalten werden (auch mit
Bewusstlosen sprechen; diese können häufig das Gespräch noch im
Unterbewusstsein aufnehmen). "Aktives" Zuhören, wenn die
Verletzten über ihre Gefühle und Gedanken sprechen. Keine Bewertung oder
Deutung des gesagten durchführen.
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Psychischer
Ersatz: |
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Information
des Verletzten, wenn man ihn verlassen muss (möglichst Angaben über
Grund und ungefähre Dauer machen). Ggf. für Ersatzperson sorgen und diese
über ihre Aufgabe instruieren.
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Besondere Verletztengruppen
Kinder:

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Es sollte sich immer um Kinder an einer Unfallstelle
gekümmert werden, egal ob diese verletzt sind oder nicht
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Bezugsperson soll anwesend
sein, sofern diese die Maßnahmen nicht massiv behindert
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Kind von der Situation ablenken,
z.B. durch Spielsachen
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Verletzungen abdecken, um
das Kind nicht zu beunruhigen
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intensive Zuwendung "Bemuttern"
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Jugendliche:

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Vorgehen wie bei Erwachsenen,
jedoch vorsichtiger Umgang (insbesondere bei Körperkontakt); ab der
Pubertät sind alle Verletzten mit "Sie" anzusprechen
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Alte Menschen:

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den alten Menschen, unabhängig
von seinem Zustand, als Individuum achten und ernstnehmen; ältere Personen
haben häufig Angst vor der Einlieferung in ein Krankenhaus
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keine Anrede mit DU, OMA
oder OPA
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auf Ausfallserscheinungen
Rücksicht nehmen (z.B. ggf. langsam und deutlich sprechen)
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Körperkontakt halten
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Behinderte:

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mit Rücksicht auf den
Zustand handeln, aber kein falsches Mitleid zeigen
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nicht alle Behinderungen fallen gleich auf (z.B. taubstumme
Personen, Blinde, etc.)
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Ausländer:

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auf andere Sitten und moralische
Vorstellungen achten (vorsichtigerer Körperkontakt)
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bei Sprachproblemen klar,
einfach und deutlich korrektes Deutsch sprechen; vermehrten Einsatz nonverbaler
Sprache
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Aggressive Personen / Problem-Patienten

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Aggressionen möglichst ignorieren und aushalten - gelten
nicht dem Helfer, sondern entstehen häufig aus einer für den Patienten
frustrierenden Position (man befindet sich plötzlich in der Position des
Patienten, Abhängigkeit von den Helfern)
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Bei starken Aggressionen ggf. Grenzen setzten (in ruhigem,
nicht aggressivem, aber bestimmtem Tonfall); Grenzen setzten bei
betrunkenen bzw. unkooperativen Patienten
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Todsünden
bei der Psychischen Erste-Hilfe
Folgendes sollte man vor dem Verletzten
möglichst immer vermeiden:
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Vorwürfe bzw. Schuldfrage bezüglich eines Unfallherganges
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Diskussionen über die Maßnahmen
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Abgestumpftheit gegenüber dem Geschehen
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Nervosität und Hektik
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Betreuung Sterbender
Richtlinien:

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unabhängig von der Bewusstseinslage
des Sterbenden stets so handeln, als ob er alles wahrnehmen könnte
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auf Wünsche des Sterbenden
ist, wenn irgend möglich, einzugehen; ggf. mit dem Verletzten ein Gebet
sprechen, aber natürlich nur, wenn er es wünscht!
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Aggressionen und Affekthandlungen
nicht persönlich nehmen
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Aufklärung über
den Zustand des Sterbenden ist Sache des Arztes
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Zuschauer
/ Gaffer
Neugierde eine menschliche Eigenschaft.
Man sollte daher Zuschauer nicht generell verurteilen. Folgendes ist in Bezug auf
umstehende Personen zu beachten:

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Verletzten möglichst vor dem direkten Zugriff der Zuschauer
schützen (z.B. Decke als Sichtschutz vorhalten); ggf. eine Person
auswählen, welche die anderen Zuschauer auf Distanz hält
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Zuschauer nicht ignorieren (können ggf. Informationen zum
Unfallhergang geben, etc.); Personen ggf. zur Mithilfe auffordern. Die
betreffenden Personen sollten dazu direkt angesprochen werden
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Zuschauer können sich durch ihr Verhalten ggf. auch selbst
schädigen wenn sie sich im Gefahrenbereich befinden
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Zuschauer zu Hilfsaufgaben heranziehen (z.B. Absichern der
Unfallstelle; Notruf absetzten; Rettungswagen einweisen; darauf achten,
das z.B. im Bereich von Verkehrsunfällen niemand raucht; etc.)
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Informationen an Presse, Polizei, etc. sollen durch den
Notarzt, etc. weitergegeben werden, nicht durch den Ersthelfer!
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Umgang
mit indirekt Betroffenen (Angehörige, etc.)
Generell sollte bei dem
Punkt Betreuung nicht vergessen werden, dass auch die Angehörigen der
Verletzten, sowie die Helfer an der Unfallstelle psychische Betreuung benötigen
könnten. Für den Umgang mit indirekt betroffenen gilt:
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Angehörige während der Versorgung möglichst nicht
wegschicken (haben meist eine beruhigende Wirkung auf den Verletzten)
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Wenn möglich, einfache Aufgaben geben (bedingte Mithilfe
bei der Versorgung des Verletzten); ggf. externe Aufgabe geben (z.B.
Einweisen des Rettungswagens, Absichern der Unfallstelle, etc.)
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Den Angehörigen bzw. Umstehenden keine Schuldgefühle
vermitteln (man hätte das ganze verhindern können wenn ...; haben Sie
nicht gesehen, das es ihm schlechter ging...?)
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Das plötzliche Erfahren von Not und Leid kann auch bei
den Unfallhelfern schwerwiegende Gesundheitsschäden hervorrufen (posttraumatische
Belastungsstörungen).
Anzeichen
hierfür können sein:
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Ess- und
Verdauungsstörungen
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Schlafstörungen
-
Konzentrationsstörungen
-
Nervosität,
Angstzustände, Herzrasen
Hilfestellungen
für die Angehörigen bzw. Helfer:
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Sich nicht
verschließen; das Gespräch mit vertrauten Personen suchen
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Gefühle frei äußern
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Ggf. das Erlebte mit
fachlich kompetenten Personen nochmals durchsprechen (Notarzt,
Rettungsdienstmitarbeiter, etc.)
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Bei Todesfällen von
dem verstorbenen in Ruhe Abschied nehmen, ggf. den Verstorbenen später
nochmals ansehen (Aufbahrung)
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Treten die Symptome
weiterhin auf, psychologische bzw. psychotherapeutische Hilfe in Anspruch
nehmen
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